Rechtsprechung
   BGH, 12.01.2022 - 6 StR 619/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,1202
BGH, 12.01.2022 - 6 StR 619/21 (https://dejure.org/2022,1202)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2022 - 6 StR 619/21 (https://dejure.org/2022,1202)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2022 - 6 StR 619/21 (https://dejure.org/2022,1202)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,1202) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsfolgen in Betäubungsmittelsachen - Überschreiten der nicht geringen Menge

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 294/16

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 12.01.2022 - 6 StR 619/21
    Die Revision übersieht, dass der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs seine Rechtsprechung, wonach eine nur unbedeutende Überschreitung der Grenze zur nicht geringen Menge einen Strafmilderungsgrund darstelle (vgl. insbesondere BGH, Beschluss vom 24. Juli 2012 - 2 StR 166/12, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 39), ausdrücklich aufgegeben hat (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 294/16, BGHSt 62, 90, 95).

    Mit dem darauffolgenden Hinweis auf die Grenzwertüberschreitung um insgesamt das 3, 5-fache hat das Landgericht den ihm zustehenden Beurteilungsspielraum betreffend eine etwa nicht mehr berücksichtigungsfähige "Bagatellüberschreitung" (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 294/16, aaO S. 94) nicht verlassen.

  • BGH, 24.07.2012 - 2 StR 166/12

    Erörterungsmangel hinsichtlich eines minder schweren Falles des unerlaubten

    Auszug aus BGH, 12.01.2022 - 6 StR 619/21
    Die Revision übersieht, dass der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs seine Rechtsprechung, wonach eine nur unbedeutende Überschreitung der Grenze zur nicht geringen Menge einen Strafmilderungsgrund darstelle (vgl. insbesondere BGH, Beschluss vom 24. Juli 2012 - 2 StR 166/12, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 39), ausdrücklich aufgegeben hat (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 294/16, BGHSt 62, 90, 95).
  • BGH, 24.01.2023 - 6 StR 500/22

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Deliktstypus; Vollendung);

    Denn die geringe Menge Marihuana bestimmt neben der nicht geringen Menge Amphetamin insgesamt den Unrechtsgehalt des Handeltreibens im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 1 StR 136/21; Beschluss vom 12. Januar 2022 - 6 StR 619/21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht